Vorausschauende Sicherheit – mit Garantie, ohne Aufwand!

Jedes Unternehmen/Betrieb, ist rechtlich verpflichtet die im Rahmen des Digital Services Act (DSA) erforderliche Änderungen/Anforderungen (Pflichtangaben) auf seiner Webseite vorzunehmen.

Handwerkskammer, Verbände und Innungen weisen manchmal auch darauf hin oder man liest beiläufig einen Artikel zu diesem Thema. Mit uns als Partner müssen Sie gar nichts unternehmen, weil wir das automatisch für sie tun. Übrigens das ganze Jahr – 365 Tage im Jahr.

Trotzdem wollen wir Sie informieren, was sich die letzten Monate getan hat, damit Sie wissen, was wir – unbemerkt und regelmäßig tun – damit Sie mit Ihrer Webseite auf der sicheren Seite sind. Wir nennen dies vorausschauende Sicherheit, die sie übrigens keinen Cent mehr kostet.

Notwendige Änderungen seit Juni 2024 in den Pflichtangaben einer Webseite

Impressumspflicht // Im Mai 2024 wurde das Telemediengesetz (TMG) medial weitgehend unbemerkt durch Regelungen im neuen Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt. Das DDG ersetzt das TMG sowie das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (NetzDG). Die Impressumspflicht wird nun im Digitale-Dienste-Gesetz in § 5 DDG geregelt und muss entsprechend angepasst werden. 

Datenschutzerklärung und Cookie-Banner // Des Weiteren wurde das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) geändert in Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG). Es handelt sich hierbei um eine redaktionelle Änderung. Es müssen die korrekten Rechtsgrundlagen in Ihrer Datenschutzerklärung und im Cookie-Banner angeben werden.

Sollten Sie dennoch von Anwälten und obskuren Abmahnvereinen behelligt werden, bleiben Sie ruhig es kann Ihnen nichts passieren. Doch informieren Sie uns, damit wir nötigenfalls rechtliche Schritte einleiten können.

Wollen Sie mehr zu diesen Themen erfahren, sprechen Sie uns gerne darauf an.

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