Vorausschauen, Vorausdenken und Vorbereiten – barrierefreie Webseiten ab Juni 2025

Das neuen EU-Gesetz EAA zur Barrierefreiheit tritt in 6 Monaten in Kraft. Was heißt das fürs Handwerk und für Dich?  

Es gibt viel zu beachten und zu tun. Doch keine Sorge wir übernehmen das im Rahmen der Innovationsgarantie für Dich. Wir setzen uns schon lange mit den erforderlichen Maßnahmen auseinander und passen Deine Webseite rechtzeitig an. Das gehört zu unserem Rundum-Sorglos Paket.  

Dennoch wollen wir Dich schon jetzt informieren, was sich hinter dem Gesetz verbirgt und auf was Du Dich einstellen musst.  

Pflichten und Bedeutung von barrierefreien Webseiten für Handwerksbetriebe

In den letzten Jahren hat das Bewusstsein für Barrierefreiheit im Internet erheblich zugenommen. Mit der EU-Richtlinie EAA (European Accesivility Act) wird Barrierefreiheit nicht nur zu einer ethischen Verpflichtung, sondern ab dem 28. Juni 2025 zu einer gesetzlichen. Das gilt natürlich auch für Webseiten von Handwerksbetrieben. 

Was ist und bedeutet Barrierefreiheit für Deine Webseite? 

Barrierefreiheit bedeutet, dass Webseiten und digitale Inhalte so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen genutzt werden können, unabhängig von deren individuellen Fähigkeiten oder Behinderungen. Dies schließt Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen, motorischen Einschränkungen sowie kognitiven Beeinträchtigungen ein. Eine barrierefreie Webseite sollte einfach navigierbar sein, Inhalte klar strukturiert präsentieren und alternative Texte für Bilder und Multimedia-Inhalte bereitstellen. 

Die wichtigsten Anforderungen beinhalten: 

Textalternativen für nicht-textuelle Inhalte

Bilder, Videos und andere Multimedia-Elemente müssen mit Beschreibungen versehen werden, die für Screenreader verständlich sind.

Einfache Navigation

Die Benutzeroberfläche muss klar strukturiert sein, damit alle Nutzer leicht finden, was sie suchen.

Responsive Design

Webseiten müssen auf verschiedenen Geräten und Bildschirmgrößen gut funktionieren.

Farbkontraste

Ausreichende Kontraste zwischen Text und Hintergrund sind notwendig, um die Lesbarkeit zu verbessern.

Einige beispielhafte Ansätze

Wie man bei der Gestaltung von Webseiten und digitalen Inhalten auf die Bedürfnisse von Menschen mit verschiedenen Einschränkungen beispielhaft eingehen kann.

Sehbehinderungen

  • Alt-Texte für Bilder: Verwende beschreibende Alt-Texte für Bilder, sodass Screenreader den Inhalt der Bilder, bspw. auf der Tonspur, vermitteln können.
  • Hoher Farbkontrast: Achte auf ausreichende Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund, um die Lesbarkeit zu verbessern.
  • Skalierbarer Text: Ermögliche es den Nutzern, den Text ohne Verlust der Funktionalität zu vergrößern.

Hörbehinderungen

  • Untertitel und Transkripte: Biete Untertitel für Videos und Transkripte für Audiodateien an, um Informationen für gehörlose oder schwerhörige Menschen zugänglich zu machen. 
  •  Visuelle Hinweise: Verwende visuelle Signale (z. B. farbige Hinweise oder Animationen), um wichtige Informationen zu vermitteln, die auch akustisch übermittelt werden.

Motorische Einschränkungen

  • Tastaturzugänglichkeit: Stelle sicher, dass alle Funktionen der Webseite auch über die Tastatur bedient werden können, nicht nur mit der Maus.
  • Große Schaltflächen: Gestalte Schaltflächen und Links groß genug, um eine einfache Interaktion zu ermöglichen.
  • Vermeidung von zeitlich begrenzten Aufgaben: Gib Nutzern ausreichend Zeit, um Eingaben zu machen, ohne unter Druck gesetzt zu werden.

Kognitive Einschränkungen

  • Einfache Sprache: Verwende klare, einfache Sprache und vermeide Fachjargon, um die Inhalte verständlicher zu machen.
  • Klare Struktur: Organisiere Informationen logisch und verwende Überschriften und Aufzählungen, um den Text zu gliedern.
  • Hilfsmittel für Ablenkung: Biete die Möglichkeit, Animationen oder bewegte Inhalte zu pausieren oder auszublenden.

Neurodiversität

  • Flexible Designs: Biete Optionen für unterschiedliche Ansichten, z. B. einen “Ruhemodus” mit weniger visuellen Ablenkungen.
  • Anpassbare Layouts: Lass den Nutzern die Möglichkeit, das Layout oder die Farbgebung der Seite an ihre Bedürfnisse anzupassen.

Pflicht einerseits und andererseits Chance!

Doch für Dich: kein Aufwand!

Die Umsetzung der Richtlinie ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern bietet auch zahlreiche Vorteile für Handwerksbetriebe: 

Erweiterte
Zielgruppe

Barrierefreie Webseiten erreichen eine breitere Nutzerbasis, einschließlich Menschen mit Behinderungen

Verbesserte Nutzererfahrung

Oft profitieren auch Nutzer ohne Einschränkungen von barrierefreien Designs, da diese in der Regel intuitiver und klarer sind.

Reputation und Markenimage

Unternehmen, die Barrierefreiheit ernst nehmen, zeigen Verantwortung und Engagement für soziale Gerechtigkeit, was das Markenimage positiv beeinflussen kann.

Das Wichtigste nochmals kurz und knapp:

Die gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit von Webseiten und Apps bis zum 28. Juni 2025 ist ein wichtiger Schritt hin zu einem inklusiveren Internet. Du, als unser Partner musst jedoch nichts tun, das übernehmen wir für Dich. Die vorgeschriebenen Anpassungen werden von uns bereits im „Hintergrund“ vorgenommen. Wir halten Dich auf dem Laufenden und werden Deine Webseite rechtzeitig umstellen. So bist Du auf der sicheren Seite. Technisch, inhaltlich und rechtlich. Wenn Du (noch) Fragen hast, Erklärungsbedarf oder besondere Wünsche, dann melde Dich.

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